Teilnahmebedingungen für die S‑Vorteilswelt mit PAYBACK
1. Allgemeine Informationen
Die S‑Vorteilswelt ist das bundesweite Kundenbindungsprogramm der Sparkassen und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (im Folgenden: Sparkasse) und bietet deren Kunden (gemeint sind Kundinnen und Kunden; aus Gründen der Einfachheit wird fortan im Text immer auf die weibliche Form verzichtet) besondere Vorteile und Mehrwertleistungen.
Über die S‑Vorteilswelt werden dem Kunden die Möglichkeiten geboten, am PAYBACK Bonusprogramm teilzunehmen und PAYBACK Punkte bei regionalen Partnern der S‑Vorteilswelt und bei nationalen PAYBACK Partnern zu sammeln. Für die Nutzung des PAYBACK Bonusprogramms gelten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise von PAYBACK.
Bei ausgewählten Mehrwertleistungen (z. B. S‑Reisewelt und S‑Ticketservice) und bei Angeboten von Sparkassen können ebenfalls PAYBACK Punkte gesammelt werden.
Betreiber der S‑Vorteilswelt ist die S‑Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG, Grenzstraße 21, 06112 Halle an der Saale (im Folgenden: S‑MM genannt).
Jeder Kunde ab Vollendung des 16. Lebensjahres, der ein Giro-Kontomodell mit Zugangsberechtigung zur S‑Vorteilswelt bei der Sparkasse führt, kann die S‑Vorteilswelt und die damit verbundenen Leistungen in Abhängigkeit der für das jeweilige Giro-Kontomodell freigeschalteten Mehrwertleistungen nutzen. Jeder Inhaber eines Privatgirokontos und Gemeinschaftsgirokontos kann an der S‑Vorteilswelt teilnehmen.
Zur Teilnahme muss sich der berechtigte Kunde in der S‑Vorteilswelt einmalig registrieren. Die Berechtigungsprüfung erfolgt über die Online-Banking-Anwendung seiner kontoführenden Sparkasse. Kunden, die keinen Online-Banking-Zugang haben, können sich über ihren Kundenberater oder über alternativ angebotene Zugangskanäle legitimieren und die einmalige Registrierung durchführen.
Für die Teilnahme an der S‑Vorteilswelt gelten die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen („ATB“). Der Teilnehmer erkennt mit seiner erstmaligen Registrierung diese Bedingungen an. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gegenüber der Sparkasse bei Eröffnung des Privatgirokontos für Minderjährige erforderlich.
Vertragspartner des Teilnehmers im Hinblick auf die S‑Vorteilswelt ist die S‑MM. Die kontoführende Sparkasse ist alleinige Vertragspartnerin bezüglich des Privatgirokontos, das für die Nutzung der S‑Vorteilswelt zwingend erforderlich ist.
Finanzielle Verpflichtungen sind mit der Teilnahme an der S‑Vorteilswelt nicht verbunden.
Die Inanspruchnahme einiger Vorteile kann jedoch voraussetzen, dass der Teilnehmer zuvor in die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marketingzwecken gegenüber der S‑MM oder dem jeweiligen Partner eingewilligt hat, worauf der Teilnehmer jeweils gesondert hingewiesen wird.
Für einzelne Leistungen gelten darüber hinaus gesonderte Teilnahmebedingungen, deren vorherige Anerkennung einer Nutzung vorausgehen muss.
2. Leistungsgegenstand
Die Sparkasse ermöglicht den Teilnehmern der S‑Vorteilswelt, PAYBACK Punkte zu sammeln. Zu diesem Zweck kooperiert die S‑MM mit der PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München und dem PAYBACK Rabattverein.
Die S‑MM kooperiert weiterhin im Rahmen der S‑Vorteilswelt mit Sparkassen und Sparkassen-Verbundpartnern sowie mit regionalen Händlern und anderen Partnerunternehmen (im Folgenden: „Partner“). Die S‑MM ist berechtigt, Partner auszutauschen, auszuschließen oder neue Partner zu integrieren. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Beibehaltung der Vertragsbeziehung zu bestimmten Partnern.
Die Leistungsangebote der S‑Vorteilswelt können jederzeit erweitert und verändert werden.
Das exklusive Leistungsangebot umfasst, abhängig von der Auswahl der kontoführenden Sparkasse:
- S‑Vorteilskonto zur Anzeige von Gutschriften
- PAYBACK Punkte sammeln
- PAYBACK Punkte in Finanzprämien einlösen
- S‑Reisewelt
- S‑Ticketservice
- Vorteilsangebote von Partnern (Direktvorteile)
- Zukaufleistung (Assistance/Service)
- Themenwelten (z. B. Wohnen & Leben)
- weitere Zusatzleistungen
Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Teilnehmer der S‑Vorteilswelt erhalten regelmäßig besondere Angebote. Die Angebote der S‑Vorteilswelt können jederzeit erweitert und verändert werden.
Die Angebote sind entweder mit Direktvorteilen verbunden oder bieten die Möglichkeit von Gutschriften auf Einkäufe, Buchungen, Produktabschlüsse usw. (Transaktionen). Stellt die S‑MM Vorteilsangebote dar, handelt die S‑MM hierbei nicht als Vertreter der jeweiligen Partner, sondern beschränkt sich auf eine reine Vermittlung und Darstellung. Vertragsabschlüsse im Rahmen der Transaktionen mit den Partnern kommen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Partner zustande. In diesen Fällen gelten ausschließlich die Bedingungen bzw. Versicherungsbedingungen des jeweiligen Partners, deren Anerkennung durch den Teilnehmer einhergehen muss.
Weder die S‑MM noch die kontoführende Sparkasse übernehmen die Verantwortung oder Haftung
- für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Partner. Für die Verfügbarkeit, die Lieferung bzw. den ordnungsgemäßen Versand und die Mangelfreiheit der Produkte bzw. Dienstleistungen sowie für die Abrechnung ist allein der jeweilige Partner verantwortlich
- für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Partnern gemachten oder von den Partnern übernommenen Informationen und Darstellungen
- für die Gestaltung und den Inhalt fremder Websites, Angebote oder Werbungen, direkte oder indirekte Verweise – sei es von Partnern, sei es von Dritten. Die S‑MM und die kontoführende Sparkasse haben keinen Einfluss auf die Angebote und Darstellungen und machen sich deren Inhalt nicht zu eigen. Für den Inhalt ist der Anbieter bzw. Betreiber bzw. Ersteller selbst verantwortlich
Auskünfte über Partner, Art und Umfang der gutschriftfähigen Produkt-, Waren- und Leistungsangebote sowie die Art und die Höhe der gewährten Gutschriften werden in der S‑Vorteilswelt angezeigt oder können beim Partner oder bei der S‑MM angefragt werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partners. Partner behalten sich das Recht vor, die Gewährung von Gutschriften einzuschränken, z. B. bei Sonderaktionen.
2.1 Vorteilskonto
Für jeden Teilnehmer führt die S‑MM in der S‑Vorteilswelt ein Vorteilskonto, in dem die Daten zu den jeweiligen gutschriftenfähigen Transaktionen und die Gutschriften angezeigt werden. Gutschriften können abhängig vom Angebot der S‑MM in Finanzprämien (z. B. Erstattung des Girokontopreises) eingelöst werden.
Im Vorteilskonto werden als „vorgemerkter Umsatz“ Gutschriften bezeichnet, wenn die gutschriftenfähige Transaktion noch nicht vom Partner bestätigt wurde. Gutschriften ohne den Zusatz „vorgemerkt“ stehen dem Teilnehmer zu. Der aktuelle Stand der Gutschriften wird laufend im Vorteilskonto aktualisiert und angezeigt. Erhebt der Teilnehmer nicht binnen 30 Tagen Widerspruch, so gilt der von der S‑MM mitgeteilte Stand als anerkannt.
Die Verjährung des Anspruchs auf Verwendung einer Gutschrift richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
2.2 PAYBACK Punkte
Im Rahmen der S‑Vorteilswelt erbringt die S‑MM Mehrwertleistungen und bietet weitere Möglichkeiten, um PAYBACK Punkte zu sammeln. Voraussetzung für das Sammeln von PAYBACK Punkten sind eine bestehende oder neu abzuschließende Mitgliedschaft im PAYBACK Programm und die einmalige Verknüpfung der S‑Vorteilswelt mit PAYBACK.
Bei einer Verknüpfung sammelt der Teilnehmer Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten in der S‑Vorteilswelt. Über das S‑Vorteilskonto kann der Teilnehmer alle gesammelten PAYBACK Punkte einsehen. Maßgeblich sind immer das PAYBACK Kundenkonto und dessen Bedingungen bei PAYBACK.
Ein PAYBACK Punkt hat gemäß den PAYBACK Bedingungen einen Gegenwert von 1 Ct.
Durch die Mitgliedschaft bei PAYBACK sammelt der Teilnehmer PAYBACK Punkte bei den Official Partnern von PAYBACK. Für das Sammeln von PAYBACK Punkten bei PAYBACK Partnern vor Ort gilt die Sparkassen-Card (Debitkarte) nicht nur als Zahlmittel, sondern auch als PAYBACK Sammelkarte. Sofern die technischen Voraussetzungen bei PAYBACK Partnern erfüllt sind, ist ein zusätzliches Vorhalten der PAYBACK Karte an der Kasse nicht erforderlich.
PAYBACK Punkte können gegen Finanzprämien eingelöst werden, z. B. Erstattung des Girokontopreises.
Die Auszahlung und der Verfall von PAYBACK Punkten richtet sich nach den Bedingungen von PAYBACK.
Gutschriften von PAYBACK Punkten können gegebenenfalls Erklärungspflichten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung auslösen. PAYBACK Punkte können nach der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte als sogenannte sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein. Solche Einkünfte sind jedoch nicht steuerpflichtig, wenn sie geringer als der jeweils gültige Grenzbetrag sind (aktuell weniger als € 256,00). Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe sind nicht befugt zu der steuerrechtlichen Behandlung der Gutschrift oder Einlösung von PAYBACK Punkten einzelfallbezogene Auskünfte zu erteilen. Zur steuerrechtlichen Behandlung der Gutschrift oder Einlösung von PAYBACK Punkten können sachkundigen Rechts- oder Steuerberater Auskünfte erteilen.
2.3 Sammeln bei S‑Vorteilswelt-Partnern vor Ort
Damit der Teilnehmer beim Einkauf vor Ort Gutschriften auf seinem S‑Vorteilskonto bzw. PAYBACK Punkte erhält, müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Bezahlung der Ware oder Dienstleistung beim S‑Vorteilswelt-Partner vor Ort mittels Sparkassen-Card (Debitkarte) oder zugelassener alternativer Zahlungsmittel
- der Ablauf einer etwaigen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rückgabe-/Widerrufsfrist, ohne dass ein Widerruf erfolgte
- die Bestätigung des erfolgreichen Geschäftsabschlusses durch den Partner
Um gutschriftenfähige Transaktionen zu ermitteln, ist es erforderlich, dass der S‑MM bestimmte Zahlungsverkehrsdaten bereitgestellt werden. Dazu zählen die Zahlungsverkehrsdaten für die zugelassenen Zahlungsmittel (girocard, Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenumsätze). Aus den bereitgestellten Zahlungsverkehrsdaten ermittelt die S‑MM die gutschriftfähigen Soll-Umsätze bei S‑Vorteilswelt-Partnern. Beschränkt auf diesen Zweck entbindet der Teilnehmer seine Sparkasse vom Bankgeheimnis und erlaubt die Bereitstellung der erforderlichen Zahlungsverkehrsdaten. Die Prüfung der Daten erfolgt durch die S‑MM automatisiert und verschlüsselt.
Zu den verwendeten Daten der gutschriftenfähigen Umsätze zählen insbesondere:
- Buchungsdatum
- IBAN des Teilnehmers
- Umsatzbetrag
- Name des Partners
- Verwendungszweck (nur bei Überweisungen und Lastschriften)
- umsatzrelevante Identifikationsmerkmale (z. B. Terminal-ID, Partner-ID)
Zahlungsverkehrsdaten, die keinen Bezug zur S‑Vorteilswelt haben, werden durch die S‑MM unverzüglich herausgefiltert. Es erfolgt keine weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus diesen Zahlungsverkehrsdaten, wenn der Teilnehmer nicht zuvor gesondert eingewilligt hat.
2.4 Sammeln bei Sparkassen und Sparkassen-Verbundpartnern
Die Information zu Gutschriften für die Nutzung von gutschriftenfähigen Produkten und Angeboten bei Sparkassen und Sparkassen-Verbundpartnern wird der S‑MM durch die jeweiligen Institute bereitgestellt.
Sofern es sich bei der Gutschrift von PAYBACK Punkten um kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge handelt, erfolgt ein Kapitalertragsteuerabzug durch die jeweilige zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtete Sparkasse sowie eine Berücksichtigung der PAYBACK Punkte im Rahmen Ihrer Steuerbescheinigung. Je nach persönlicher Verwendung der angebotenen Sparkassenprodukte kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gutschrift von PAYBACK Punkten in bestimmten Situationen abweichende steuerliche Konsequenzen auslösen. Zur steuerrechtlichen Behandlung der Gutschrift oder Einlösung von PAYBACK Punkten können sachkundigen Rechts‑ oder Steuerberater einzelfallbezogene Auskünfte erteilen.
3. Pflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von seinen Zugangsdaten nehmen können. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, haften die S‑MM und die Sparkasse nicht für den Missbrauch durch unbefugte Dritte. Der Teilnehmer muss durch entsprechende technische Vorkehrungen (insbesondere Spamfilter) sicherstellen, dass er alle von der S‑MM und/oder der Sparkasse an ihn versendeten E-Mails vollständig und zeitnah empfangen kann. Verwendet der Teilnehmer eine Anti-Spam-Software, ist diese entsprechend zu konfigurieren.
Der Teilnehmer informiert die S‑MM und die Sparkasse zeitnah über alle Änderungen und wesentliche Umstände (wie z. B. Adressenwechsel, Personenstandsänderungen, Namensänderung), die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs erforderlich sind.
4. Laufzeit und Beendigung der Nutzung
In der S‑Vorteilswelt stellt die S‑MM den Kunden der Sparkasse obligatorische und optionale Mehrwert- und Zusatzleistungen zum Privatgirokonto zur Verfügung. Das Vorteilskonto eines Teilnehmers wird auf unbestimmte Zeit angelegt. Die Teilnehmer können der Nutzung der S‑Vorteilswelt jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen und gegenüber der S‑MM mit sofortiger Wirkung kündigen.
In diesem Falle oder wenn der jeweilige Girokontovertrag mit der Sparkasse endet, ist die Inanspruchnahme von Leistungen nicht mehr möglich. Bestehende Ansprüche gegen die S‑MM sind vorab geltend zu machen.
Die Kündigung der S‑Vorteilswelt kann über den Kundenberater in der Sparkasse, elektronisch oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an die S‑MM erfolgen.
S‑Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG
Grenzstraße 21
06112 Halle an der Saale
oder per E-Mail an kontakt@s-mm.de
Die Teilnehmer können die Verknüpfung der S‑Vorteilswelt mit PAYBACK jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. In diesem Fall können über die S‑Vorteilswelt und mit dem Einsatz der Sparkassen-Card keine PAYBACK Punkte mehr gesammelt oder eingelöst werden.
Hinweis: Mit dem Widerruf der Verknüpfung endet die PAYBACK Teilnahme nicht.
Die Teilnahme an der S‑Vorteilswelt bleibt ohne die Verknüpfung mit PAYBACK bestehen.
Außerordentliche und fristlose Kündigungen durch die S‑MM und die Sparkasse gegenüber dem Teilnehmer können insbesondere bei Vorliegen eines der nachfolgend genannten Gründe ausgesprochen werden:
- Betrug bzw. Missbrauch durch manuelles oder automatisiertes Vortäuschen von Transaktionen bei Onlineshops und Partnern
- Erzeugen von unechten Interessentenanfragen (Leads) oder
- jedwede sonstige unter Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen erzeugte Transaktion
Im Fall einer fristlosen Kündigung aufgrund eines der vorstehend genannten Gründe entfallen Ansprüche gegen die S‑MM auf gegebenenfalls vorhandene Gutschriften.
S‑MM und die Sparkasse haben jederzeit die Möglichkeit, die S‑Vorteilswelt ganz oder in Teilen einzustellen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer mindestens zwei Monate vor Beendigung der Leistung eine Information.
5. Verfügbarkeit der S‑Vorteilswelt
Die S‑MM bemüht sich stets sicherzustellen, dass die S‑Vorteilswelt ohne Unterbrechungen verfügbar ist. Durch die Eigenarten des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch der Zugriff des Teilnehmers auf die S‑Vorteilswelt oder die Funktionalität des Systems können gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung neuer Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Die S‑MM versucht die Häufigkeit und Dauer dieser vorübergehenden Unterbrechungen oder Beschränkungen zu begrenzen.
6. Datenschutz
Die S‑MM verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutz- und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (EU-DSGVO, BDSG und TDDDG). Personenbezogene Daten werden von der S‑MM nur insoweit und in dem Umfang erhoben und verarbeitet, als dies im technischen Sinne und zur Durchführung des Programms erforderlich ist, der Teilnehmer in die Verarbeitung separat eingewilligt hat, die Verarbeitung aufgrund von rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtungen erfolgt oder das berechtigte Interesse der S‑MM an der Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten überwiegt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Teilnehmers zur Ermittlung von Gutschriften oder PAYBACK Punkten erfolgt durch die S‑MM teilweise in gemeinsamer Verantwortung (Art. 26 DSGVO) mit der Sparkasse, bei der der Teilnehmer sein mit der S‑Vorteilswelt verknüpftes Girokonto führt, sowie der PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München.
Einzelheiten zum Datenschutz finden sich unter:
https://www.s-vorteilswelt.de/datenschutz
7. Haftung der S‑MM
Die S‑MM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die S‑MM nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die S‑MM einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen/ Beendigung des Vorteilsangebots
Die S‑MM ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern und den Teilnehmer rechtzeitig vorher über Änderungen zu unterrichten. Änderungen, die erforderlich sind, um das kostenfreie Leistungsangebot zu erhalten, zu erweitern oder an rechtliche, technische oder tatsächliche Gegebenheiten anzupassen, gelten als vom Teilnehmer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht oder den Vertrag ordentlich kündigt.
Die Zustimmungsfiktion gilt für die übrigen Änderungsfälle nicht und insbesondere nicht für die Einführung, Erhebung und Anpassung von Serviceentgelten. Werden angekündigte Änderungen nicht wirksam, weil der Teilnehmer den Änderungen nicht zugestimmt hat bzw. den Änderungen fristgemäß innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprochen hat, behält sich die S‑MM vor, ihrerseits den Vertrag ordentlich zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird die S‑MM noch einmal auf das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht und seine Folgen hinweisen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, ist am Sitz der S‑MM. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
10. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen davon nicht berührt.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die S‑MM nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Stand: 25.11.2025