Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.
Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.
Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Wenn Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufleistung gebucht haben, dann können Sie die Versicherung zum Ablauf des ersten Jahres mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Sollten Sie nicht zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt haben, ist jeweils immer eine Kündigung zum Monatsende möglich.
Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das Gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Sollte derCyberschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sollten Sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug): Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet, Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten, Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten, Sperrung von Konten und Karten, Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern), Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing sowie Telefonische Erstberatung.
Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch: max. 1.000 Euro je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 Euro. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 Euro je Versicherungsfall. Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters. Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 Euro pro Kalenderjahr. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche. Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. Euro zzgl. MwSt. pro Rechtsschutzfall
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn Verkäufer:in bzw. Käufer:in einen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz haben- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort
- Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.- Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.- Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.- Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss der Gaming Versicherung zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.
Mit der Gaming Versicherung als Zukaufpaket besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Gaming Versicherung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
Die Varianten unterscheiden sich in den Versicherungsummen:
Expert: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € pro Jahr
Professional: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 7.500 € pro Jahr. Zusätzlich abgesichert ist in der Variante Professional: Technischer Fortschritt, Zahlung von bis zu 150 € bei Verschleiß, Schäden bei privatem Transport, unsachgemäße Handhabung (z. B. Fehlbedienung)
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Versicherungseistung kann nur in Deutschland erbracht werden.
Versichert sind folgende Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik:
- Desktop-PCs
- Laptops
- Spielekonsolen
- Monitore
- Peripherie-Geräte (z. B. Gamepads, Mäuse, Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen)
Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Geräte zerstört oder beschädigt werden oder Ihnen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.
Nicht versichert sind mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches. Außerdem nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte und reimportierte Geräte sowie Geräte, die älter als 48 Monate ab Neukaufdatum sind
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Gaming-Versicherung. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Gaming-Versicherung:
Versichert sind elektronische GamingGeräte des privaten Gebrauchs, z.B. Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Monitore und Peripherie-Geräte.
Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional". Je Versicherungsjahr übernehmen wir maximal zwei Versicherungsfälle.
Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, maximal 190 € zzgl. USt pro Beratung.
Zur Sicherheit der Kundendaten bieten wir einen ID-Check via http://oerag.cyber-fuchs4gamer.de/ an. Hierfür erhält der Kunde bei Vertragsabschluss einen individuellen Code, mit dem er einen kostenlosen ID-Check in Anspruch nehmen kann.
Die Versicherungssumme im Schadenfall beträgt für alle Geräte maximal 2.500€ für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional".
Der Wiederbeschaffungswert für die versicherten Geräte wird wie folgt berechnet:
Alter des Gerätes (beginnend ab Neukaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als %-Angabe vom Neu-Kaufpreis)
unter 1 Jahr 90 %
zwischen 1 und 2 Jahren 70 %
zwischen 2 und 3 Jahren 50 %
zwischen 3 und 4 Jahren 30 %
Der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
begrenzt.
Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
Ein Schadenfall kann online in der S-Vorteilswelt gemeldet werden. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 24 h und 365 Tage im Jahre erreichbar.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss des Gebäudeschutzbriefes zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.
Es besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Gebäudeschutzbrief verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Zukaufpaket mit dem Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrags zum Gebäudeschutzbrief abgeschlossen haben und damit versicherte Person geworden sind.
Ferner erhalten die Personen, die mit Ihnen als versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands. Versicherungsort ist der Hauptwohnsitz des Kunden (Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus)
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Gebäudeschutzbrief.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Gebäudeschutzbriefes (Auszug): Assistanceleistungen im Notfall: Rohrreinigungsservice, Heizungs-Installateurservice, Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten etc.
Zudem ist eine telefonische Rechtsberatung sowie unser S-Fundservice (1 Schlüsselanhänger pro Vertrag) inkludiert. Maximal 2 Versicherungsfälle pro Jahr und max. 500 € pro Versicherungsfall werden übernommen. Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt werden in in Höhe von max. 190 € zzgl. UST pro Rechtsschutzfall übernommen.
Wenn ein Kunde einen Gebäudeschutzbrief abgeschlossen hat, erhält er automatisch einen Schlüsselanhänger. Dieser enthält eine individuelle Registrierungsnummer, die der Kunde dann zur Registrierung in der S-VW auf der Leistungsseite vornehmen kann. Sollte ein Schlüssel gefunden werden, hat der Finder die Möglichkeite, den Fund auf www.s-fundservice.de zu registrieren.
Wir bieten Ihnen einen Gebäudeschutzbrief mit einer Vielzahl von Service-Diensten für Ihre ständig bewohnte Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus (Hauptwohnsitz) an. Damit unterstützen wir Sie in Notfällen. Für die erforderlichen Notreparaturen vermitteln wir die entsprechenden Fachfirmen und übernehmen die Kosten.
Schäden, die in Nebenwohnsitzen, also in nicht ständig bewohnten Objekten entstehen, sind nicht versichert.
Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
Ein Schadenfall kann telefonisch unter der Rufnummer 0345/ 570295-4914 melden. Diese Nummer ist 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 ebenfalls 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar.
Sie können mit dem Haustierschutz ausschließlich Hunde oder Katzen, unabhängig von der Rasse, versichern.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben ab Abschluss des Vertrages Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Haustierschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Der Versicherungsschutz besteht deutschlandweit.
Um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze in der S-Vorteilswelt unter dem Menüpunkt „Haustierschutz“ einmalig registrieren. Hierfür sind lediglich Art des Tieres (Hund oder Katze), Rasse und Name des Tiers erforderlich.
Sie können einen Versicherungsvertrag pro Haustier abschließen, die Anzahl der Haustierschutz-Verträge ist dabei nicht limitiert.
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel, wenn Sie arglistig hinsichtlich Umständentäuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Haustierschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Haustiersschutzes (Auszug): Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Krankheit oder Tod eines Ihrer Hunde oder Katzen: 24/7-Notfallhotline, digitale Tierarztsprechstunde, Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Tieres im Notfall, Übernahme von Kremierungskosten, psychologische Beratung nach Tod des Tieres (Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die telefonische Meldung des Versicherungsfalls über unsere 24-Stunden-Hotline), Übernahme der Fahrtkosten der Tierärztin/des Tierarztes bei Hausbesuchen, Übernahme der Fahrtkosten für den Transport des Haustieres zur Tierärztin/zum Tierarzt sowie Übernahme der Kosten für die Bergung des Tieres.
Die Versicherungssumme beträgt maximal 500 Euro pro Jahr.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0345 570295-4694 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.
Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.
Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.
Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, Pedelec und E-Bike, das im Eigentum der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Sie sind abgesichert nach Beschädigungen Ihres Fahrrads durch Sie selbst oder Dritte, nach Diebstahl Ihres Fahrrads, nach einem Unfall (Sturz), nach Reifenpanne oder mechanischen Mängeln mit Ihrem Fahrrad.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Bike-Mobilitätsschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bike-Mobilitätsschutz (Auszug):
-24h-Notfall-Service
-Schnelle Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit inkl. Werkstattvermittlung
-Mobile Pannenhilfe am Wohnort und im Urlaub
-Mobilitätsgarantie
-Abschleppdienst für das Fahrrad inkl. Fahrservice zum Wohn- oder Zielort
-Organisation und Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes bei Verlust des Fahrradschlüssels
-Nach Panne oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für Übernachtungen im nächstliegendem Hotel
-Bergung des Fahrrads inkl. Gepäck infolge eines Unfalls
-Fahrrad-Rücktransport, Kostenübernahme für den Rücktransport zum Wohnort
-Verschrottung
-Organisation und Kostenübernahme für Verschrottung im europäischen Ausland
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0211 5065 45455 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.
Haben Sie den Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Bike-Mobilitätsschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.
Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.
Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.
Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.