Fragen & Antworten

S-Vorteilswelt

  • Ich möchte an der S-Vorteilswelt teilnehmen. Was muss ich tun?

    Mit den Daten Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie sich jederzeit einfach im Online-Banking Ihrer Sparkasse für die S-Vorteilswelt registrieren. Sie haben keine Sparkassen-Card? Bitte sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater in der Sparkasse an.

  • Ist meine Teilnahme mit Kosten für mich verbunden?

    Nein, die Teilnahme an der S-Vorteilswelt ist kostenlos.

  • Was passiert mit meinen Kundendaten?

    Ihre Kundendaten werden an unseren Dienstleister S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG übertragen und entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie sind durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt. Auf Wunsch erhalten Sie besondere Angebote zur S-Vorteilswelt, mehr Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

  • Kann mein Ehepartner auch teilnehmen?

    Sofern Ihr Partner oder Ihre Partnerin Kontoinhaber oder Mitkontoinhaberin eines Girokontos mit Mehrwertleistungen ist, kann sie bzw. er auch an der Vorteilswelt teilnehmen. Hierzu kann sich der berechtigte Ehepartner ebenfalls im Online-Banking für die S-Vorteilswelt registrieren.

  • Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten im Bereich „Einstellungen“ unter dem Menüpunkt „Meine S-Vorteilswelt“ anzupassen.

  • Gibt es Kündigungsfristen bei der Teilnahme an der S-Vorteilswelt?

    Sie können der Nutzung der S-Vorteilswelt jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen und gegenüber der Sparkasse oder der S-Markt & Mehrwert mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die die Sparkasse Ihnen über das Portal zur Verfügung stellt, nicht mehr möglich. Im Falle einer Kündigung ist das im Vorteilskonto gesammelte S-Cashback-Guthaben durch Sie vorab einzulösen oder die Auszahlung zu beauftragen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Falls Sie dieses Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sparkasse.

S-Cashback Online

  • Wie nutze ich S-Cashback Online?

    Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier in der S-Vorteilswelt tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Sie können aus über 1.000 Onlineshops unterschiedlicher Branchen Ihren Wunsch-Shop auswählen und werden automatisch weitergeleitet. Dabei wird Ihr Einkauf von dem jeweiligen Partnershop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.

  • Was passiert, wenn ich Teile meiner Bestellung storniere bzw. zurückschicke?

    Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen S-Cashback-Partner in Verbindung.

  • Ist es möglich, direkt auf den Webseiten der Shops einzukaufen und S-Cashback Online zu erhalten?

    Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier in der S-Vorteilswelt anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Onlineshop auf und werden automatisch auf die Webseite des Partnershops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Cashback-Vorteilen profitieren.

  • Sind die Preise und Bedingungen bei den Partnershops die gleichen wie bei einem normalen Einkauf ohne S-Cashback?

    Wenn Sie hier in der S-Vorteilswelt bei einem Partnershop online einkaufen, gelten dieselben Bedingungen wie bei einem Einkauf direkt über den Onlineshop. Sie genießen die gleichen Garantien sowie den Kunden- und Lieferservice, den Sie sonst auch von dem jeweiligen Shop erhalten würden. Mit S-Cashback Online profitieren Sie jedoch zusätzlich von Cashback-Vorteilen und können somit günstiger einkaufen. Falls Sie bereits Kundin oder Kunde eines Partnershops sind, können Sie Ihre bestehenden Kundendaten weiterhin nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie lediglich Gutscheine verwenden, die auf S-Cashback angeboten werden. Alle anderen Fremdgutscheine, die Sie zusätzlich zu Ihrem Cashback-Shopping einsetzen, führen automatisch dazu, dass das Cashback abgelehnt wird.

  • Warum wird mir ein abweichender Einkaufs- oder Cashback-Betrag ausgewiesen?

    Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.

  • Trotz Einkauf wurde mir kein Cashback gutgeschrieben – woran kann das liegen?

    Unser S-Cashback-Programm ist auf schlanken, sicheren Prozessen aufgebaut, doch technische Probleme können auch hier passieren. Bitte prüfen Sie Ihr Cashback-Guthaben erneut nach 48 Stunden. Sollte Ihre Transaktion dennoch nicht korrekt dargestellt sein, nehmen Sie bitte im Servicebereich über das Formular „S-Cashback Online“ mit uns Kontakt auf. Wir kümmern uns umgehend.

  • Was kann verhindern, dass mein Cashback erfasst wird?

    Es gibt Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:

    - Ihr Browser muss Cookies  akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein.
    - Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker.
    - Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrer S-Vorteilswelt an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
    - Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
    - Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch.Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.

  • Was sind Cookies und warum sind diese wichtig?

    Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.

  • Wann bekomme ich Cashback gutgeschrieben und wo wird mir dies angezeigt?

    Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also unter Umständen auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten. Das Cashback wird Ihnen in Ihrem Vorteilskonto angezeigt.

  • Wie wird mein Cashback berechnet?

    Als Grundlage für die Berechnung dient stets der Bruttowarenwert inkl. Mwst, jedoch ohne Versandkosten. Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Shopdetailanzeige.

  • Ich habe über S-Cashback Online hier in der S-Vorteilswelt eingekauft – wie geht es nun weiter?

    Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partnershop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. Das Vorteilskonto-Guthaben können Sie sich auf Ihr Girokonto auszahlen lassen.

  • Mein S-Cashback Online wurde nachträglich storniert. Woran liegt das?

    Cashback-Gutschriften werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:

    - Sie haben eine Bestellung zurückgeschickt oder storniert.
    - Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
    - Der bestellte Artikel wurde nicht oder nicht vollständig von Ihnen bezahlt bzw. Zahlungseinzüge konnten nicht vollzogen werden.
    - Der Cashback-Umsatz wurde vom Online-Shop storniert. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Artikel nicht verfügbar ist oder falsch ausgezeichnet wurde.
    - Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeitenden der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
    - Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.

  • Wie viel Cashback kann ich bei einem Online-Einkauf maximal erzielen?

    Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partnershop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.

  • Kann ich bei einer Bestellung auch Gutscheine einsetzen?

    Cashback-Vorteile sind in der Regel nicht mit Gutscheinen kombinierbar. Der Einsatz eines Gutscheins kann dazu führen, dass auf den jeweiligen Einkauf kein Cashback gewährt wird. Bitte beachten Sie dazu die Bedingungen des jeweiligen Händlers.

  • Welchen Status muss das Cashback in meinem Vorteilskonto haben, damit ich es mir auszahlen lassen kann?

    Das Cashback in Ihrem Vorteilkonto muss den Status „bestätigt" haben, damit es Ihnen mit dem nächsten Auszahlungsauftrag auf Ihr Girokonto überwiesen werden kann.

  • Gibt es technische Voraussetzungen?

    Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Onlineshops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).

S-Cashback Regional

  • Kann ich die S-Cashback-App auch verwenden, wenn ich der Datennutzung widerspreche?

    Eine Nutzung der S-Cashback-App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback-App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.

  • Kann die S-Cashback-App auf mehreren Geräten genutzt werden?

    Ja. Alle Funktionen der S-Cashback-App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback-App bzw. werden Ihnen im App Store (Apple Store oder Google Play Store) angezeigt.

  • Wie aktiviere ich die Coupons?

    Diese finden Sie unter „Coupons“ in der S-Cashback-App. Einfach den eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ ändern. Dieser steht für dann für Ihren Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird oft nur in bestimmten Aktionszeiträumen gewährt.

  • Mir fehlt eine Cashback-Gutschrift. Was kann ich tun?

    Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback-Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback-Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!

  • Wie viel Cashback erhalte ich?

    Das gesamte Cashback-Angebot unserer mehr als 10.000 Partner können Sie in Ihrer S-Vorteilswelt entdecken. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.

  • Wie sammeln Ehepartner Cashback?

    Beide Ehepartner sammeln einzeln Cashback in ihrem jeweiligen Vorteilskonto. Jeder der Ehepartner sieht sein persönliches Guthaben in seinem Vorteilskonto. Ausgezahlt werden kann das persönliche Guthaben auf das Gemeinschaftskonto der Ehepartner.

  • Ab welchem Alter kann ich am Vorteilsprogramm S-Cashback teilnehmen?

    Alle Kundinnen und Kunden der Sparkasse können teilnehmen, sofern Sie mindestens 16 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem müssen Sie über ein für S-Cashback berechtigtes Kontomodell verfügen.

S-Ticketservice

  • Was beinhaltet der S-Ticketservice?

    Diese Leistung umfasst die Buchung von Tickets für nationale Konzerte, Comedy-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Musicals und Shows, bei unserem Partner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA .

  • Wie buche ich Tickets?

    Buchen Sie ganz einfach online in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse in der Rubrik „Freizeit & Reisen" im „S-Ticketservice“.

  • Ist es möglich, Tickets auch per Telefon oder E-Mail zu buchen?

    Tickets können auschließlich online über die S-Vorteilswelt gebucht werden.

  • Wo bekomme ich Informationen zum aktuellen Status meiner CTS EVENTIM Bestellung?

    Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bestellung können Sie direkt in der CTS EVENTIM Buchungsstrecke unter „Aktuelle Infos“ zu Terminverlegungen und -absagen oder Help Center/FAQ finden.

  • Kann ich eine Ticketbestellung stornieren?

    Ticketkäufe sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung zum geplanten Zeitpunkt stattfindet. EVENTIM bietet jedoch den Ticket-Weiterverkauf an.

  • Wie erreiche ich den Ticketanbieter?

    Sie erreichen die Kunden-Hotline von EVENTIM von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter: 01806 570070 (0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus den Festnetzen, max. 0,60 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus den Mobilfunknetzen). Außerdem finden Sie hilfreiche Antworten im EVENTIM Helpcenter.

  • Wie funktioniert die Rückvergütung?

    Sie erhalten eine Ticketpreis-Rückvergütung in Höhe von 0,5 % innerhalb von 28 Tagen nach der Buchung auf Ihrem Vorteilskonto in der S-Vorteilswelt gutgeschrieben. Der Betrag wird zunächst als „vorgemerkt“ angezeigt. 28 Tage nach erfolgter Veranstaltung können Sie dann über den Betrag verfügen. Wird die Buchung storniert, kann auf die Stornogebühren keine Rückvergütung gewährt werden. Bereits rabattierte Vorteilstickets sind von der Rückvergütung ausgeschlossen.

S-Reisewelt

  • Wer ist der Reiseveranstalter für die Reisewelt?

    Für die Buchung einer Reise werden Sie von der S-Vorteilswelt zur S-Reisewelt der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG weitergeleitet. Der Reisevermittler (hier: S-Markt & Mehrwert) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an und erbringt somit eine Vermittlungstätigkeit. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die aufgeführten AGB. Die S-Markt & Mehrwert arbeitet mit rund 200 Reiseveranstaltern zusammen. Für den vom Reisevermittler vermittelten (Reise-)Vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich.

  • Welche Reisen kann ich buchen?

    Über unsere S-Reisewelt erhalten Sie ein breit gefächertes Portfolio von über 200 Veranstaltern für Pauschalreisen, Studienreisen, Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Mietwagen etc.

  • Wann erhalte ich meine Rückvergütung?

    Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss mit dem Reiseanmelder übereinstimmen. Eine Rückvergütung auf Flugbuchungen, anfallende Steuern, Flughafen- und Kerosinzuschlägen, Fährtickets und sonstige Gebühren ist ausgenommen. Die Rückvergütung ist abhängig vom Kontomodell, ist nicht an einen Mindestpreis gebunden und gilt für Kundinnen und Kunden des gültigen Kontomodells und alle Mitreisenden. Sechs Wochen nach Beginn Ihrer Reise überweisen wir Ihnen die Rückvergütung Ihres Reisepreises auf Ihr Vorteilskonto. Bei Hotelbuchungen erfolgt die Rückvergütung spätestens acht Wochen nach Reiseantritt.

S-Mobilgeräteschutz

  • Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

    Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.

  • Was muss ich als Kaufdatum eingeben?

    Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.

  • Was muss ich im Schadensfall tun?

    Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Schadensfall wenden?

    Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.

  • Was ist, wenn ich keinen Originalkaufbeleg habe?

    Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.

  • Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

    Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.

  • In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

    Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

  • Was geschieht, wenn es das versicherte Modell nicht mehr gibt?

    Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

  • Was geschieht mit der Herstellergarantie bei Reparatur?

    Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.

  • Wie hoch sind die Selbstbehalte?

    Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts

  • Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

    Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.

  • Können auch Geräte teurer als 1.000 Euro versichert werden?

    Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

    Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

  • Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

    Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.

  • Muss ich kündigen, wenn ich den S-Mobilgeräteschutz nicht mehr nutzen möchte?

    Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Haben Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, reicht es aus, Ihre registrierten Geräte zu löschen. Solange Sie keine Geräte registriert haben, wird auch keine Prämie fällig. Eine separate Kündigung von Ihnen ist daher nicht notwendig.

  • Was passiert mit Geräten, die älter als 3 Jahre sind?

    Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich. 

  • Welche Geräte können versichert werden?

    Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.

  • Sind Flüssigkeitsschäden abgedeckt?

    Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.

  • Wo finde ich die IMEI-Nummer?

    Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.

  • Wie sind die berechtigen Nutzer:innen definiert?

    Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden: - Ehepartner - eingetragener Lebenspartner - in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte - unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).

  • Wie alt darf ein Gerät bei Registrierung sein?

    Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden), ebenso wenn das Endgerät durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

S-Cyberschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Welche Laufzeit hat der S-Cyberschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

  • Wer ist der Risikoträger?

    Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug): Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet, Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten, Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten, Sperrung von Konten und Karten, Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern), Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing sowie Telefonische Erstberatung.

  • Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch: max. 1.000 Euro je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 Euro. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 Euro je Versicherungsfall. Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters. Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 Euro pro Kalenderjahr. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche. Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. Euro zzgl. MwSt. pro Rechtsschutzfall

  • Was ist nicht versichert?

    Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel: - Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren - Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn Verkäufer:in bzw. Käufer:in einen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz haben - Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    - Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. - Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. - Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. - Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. - Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen. - Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.

Haustierschutz

  • Welche Tiere kann ich versichern?

    Sie können mit dem Haustierschutz ausschließlich Hunde oder Katzen, unabhängig von der Rasse, versichern.

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Welche Laufzeit hat der Haustierschutz und wie ist die Kündigungsfrist?

    Sie haben ab Abschluss des Vertrages Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Haustierschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz besteht deutschlandweit.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mein Tier versichert ist?

    Um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze in der S-Vorteilswelt unter dem Menüpunkt „Haustierschutz“ einmalig registrieren. Hierfür sind lediglich Art des Tieres (Hund oder Katze), Rasse und Name des Tiers erforderlich.

  • Kann ich auch mehrere Tiere versicheren?

    Sie können einen Versicherungsvertrag pro Haustier abschließen, die Anzahl der Haustierschutz-Verträge ist dabei nicht limitiert.

  • Was ist beim Haustierschutz nicht versichert?

    Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel, wenn Sie arglistig hinsichtlich Umständentäuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Haustierschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Haustierschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Haustiersschutzes (Auszug): Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Krankheit oder Tod eines Ihrer Hunde oder Katzen: 24/7-Notfallhotline, digitale Tierarztsprechstunde, Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Tieres im Notfall, Übernahme von Kremierungskosten, psychologische Beratung nach Tod des Tieres (Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die telefonische Meldung des Versicherungsfalls über unsere 24-Stunden-Hotline), Übernahme der Fahrtkosten der Tierärztin/des Tierarztes bei Hausbesuchen, Übernahme der Fahrtkosten für den Transport des Haustieres zur Tierärztin/zum Tierarzt sowie Übernahme der Kosten für die Bergung des Tieres.

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?

    Die Versicherungssumme beträgt maximal 500 Euro pro Jahr.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0345 570295-4694 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.

Ticketschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Ticketschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.

  • Was ist nicht versichert?

    Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.

  • Welche Laufzeit hat der Ticketschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

Bike-Mobilitätsschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Für welche Fahrräder gilt der Versicherungsschutz?

    Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, Pedelec und E-Bike, das im Eigentum der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.

  • Welche Risiken sind beim Bike-Mobilitätsschutz abgesichert?

    Sie sind abgesichert nach Beschädigungen Ihres Fahrrads durch Sie selbst oder Dritte, nach Diebstahl Ihres Fahrrads, nach einem Unfall (Sturz), nach  Reifenpanne oder mechanischen Mängeln mit Ihrem Fahrrad.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Bike-Mobilitätsschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Bike-Mobilitätsschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bike-Mobilitätsschutz (Auszug):

    -24h-Notfall-Service
    -Schnelle Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit inkl. Werkstattvermittlung
    -Mobile Pannenhilfe am Wohnort und im Urlaub
    -Mobilitätsgarantie
    -Abschleppdienst für das Fahrrad inkl. Fahrservice zum Wohn- oder Zielort
    -Organisation und Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes bei Verlust des Fahrradschlüssels
    -Nach Panne oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für Übernachtungen im nächstliegendem Hotel
    -Bergung des Fahrrads inkl. Gepäck infolge eines Unfalls
    -Fahrrad-Rücktransport, Kostenübernahme für den Rücktransport zum Wohnort
    -Verschrottung
    -Organisation und Kostenübernahme für Verschrottung im europäischen Ausland


  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0211 5065 45455  melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.

  • Welche Laufzeit hat der Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Bike-Mobilitätsschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

Mietwagenschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Mietwagenschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.

  • Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
    Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
    Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.

  • Welche Laufzeit hat der Mietwagenschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.

Gesundheit & Pflege

  • Welche Möglichkeiten der Hilfe gibt es?

    Auf den Seiten unseres Pflegemanagers finden Sie Angebote, die Sie durch den „Pflege-Dschungel“ führen: Die Pflegeberatung von Reha Assist (telefonisch oder ganz individuell bei Ihnen vor Ort).  Den Pflegebudget-Rechner der UKV zur Analyse der finanziellen Situation im Pflegefall. Den Pflegegrad-Rechner der UKV zur Ermittlung eines möglichen Pflegegrads. Den digitalen PflegePartner der UKV zur Organisation des Pflegealltags. „Frag den Experten“, in dem Ihnen Ihre individuellen Fragen rund um einen Pflegefall beantwortet werden.

  • Was kostet der Pflegegrad-Rechner?

    Die Nutzung ist für Sie kostenfrei.

  • Wobei kann mir meine Sparkassenberaterin bzw. mein Sparkassenberater helfen?

    Ihre Sparkassenberaterin bzw. Ihr Sparkassenberater steht Ihnen für alle Fragen rund um die Konten und Geldanlagen Ihres zu pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Besonders wichtig: die Erteilung von Kontovollmachten. Lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.Sollte Ihr zu pflegender Angehöriger in einer eigenen Immobilie wohnen, stehen Ihnen die Berater:innen im Immobilien- bzw. Baufinanzierungscenter für Fragen zur Verfügung. Möglicherweise ist ein Umbau der Immobilie erforderlich, die Immobilie soll verkauft oder an Familienangehörige übertragen werden.

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Bevor Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie die Pflege Ihres Angehörigen organisieren, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei dessen Pflegeversicherung. Und zwar so schnell wie möglich: Denn Leistungen können Sie frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Eine erste Orientierung bietet hierfür der Pflegegradrechner. Dieser hilft, sich auf die Begutachtung vorzubereiten bzw. zu entscheiden, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. Holen Sie sich Hilfe von Expertinnen und Experten und nutzen Sie die Pflegeberatung der Reha Assist GmbH. Diese prüfen am Telefon oder vor Ort Ihre individuelle Situation, planen mit Ihnen die weiteren Schritte und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

  • Was bedeuten die Pflegegrade?

    Pflegebedürftige werden je nach Schwere ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Beeinträchtigung in Pflegegrade eingeteilt. Je nach Pflegegrad (siehe Pflegegradrechner) leitet sich die Höhe des Leistungsanspruches ab. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die sich folgendermaßen unterscheiden:

    -Pflegegrad 1: Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    -Pflegegrad 2: Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    -Pflegegrad 3: Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    -Pflegegrad 4: Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    -Pflegegrad 5: Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Worauf achtet der Medizinische Dienst bzw. Medicproof GmbH bei der Begutachtung zur Pflegegradeinstufung?

    Mit der Pflegeberatung der Reha Assist GmbH vor Ort oder telefonisch – bereiten wir Sie optimal auf die Begutachtung vor. Folgende Aspekte sind Teil der Begutachtung:

    -Modul 1 „Mobilität": Hier geht es um motorische Aspekte. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen? Ist Treppensteigen möglich?

    -Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten": Dieser Bereich umfasst das Verstehen, Erkennen oder Entscheiden von Sachverhalten. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

    -Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen": Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

    -Modul 4 „Selbstversorgung": Kann die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, selbstständig die Toilette benutzen sowie essen und trinken?

    -Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung": Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Arzneimittel selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

  • Was muss ich bei der Beantragung des Pflegegrads beachten?

    Bereiten Sie sich bestmöglich auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes bzw. der Medicproof GmbH vor. Nutzen Sie hierfür das Fachwissen der Expertinnen und Experten der Reha Assist GmbH.  Sie bereiten Sie auf eine erfolgreiche Begutachtung vor.

    Das erfahrene Expertinnen und Experten-Team sorgt dafür, dass der Hilfebedarf bei der Begutachtung korrekt eingeschätzt wird und Ihr zu pflegender Angehöriger den Pflegegrad bekommt, der ihm wirklich zusteht.

  • Wir haben die Einstufung zum Pflegegrad erhalten und sind damit nicht einverstanden. Was können wir tun?

    Gegen den Bescheid zur Pflegegradeinstufung können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen. Ob dies erfolgversprechend ist, erfahren Sie bei den Expertinnen und Experten der Reha Assist GmbH im Rahmen der Pflegegrad- und Widerspruchsberatung. Der Grund für die Ablehnung oder die Gewährung eines geringeren Pflegegrads ist oft eine unvollständige Erfassung des Pflegebedarfs. Damit Ihnen der gerechte Pflegegrad bewilligt wird, führen die  Expertinnen und Experten eine detaillierte Prüfung des Ablehnungsgutachtens durch.

  • Wie bereiten wir uns auf die Begutachtung vor?

    Nachdem Sie Pflegeleistungen beantragt haben, vereinbart der Medizinische Dienst bzw. die Medicproof GmbH einen Termin und ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen. Er schaut, wie viel Unterstützung nötig ist und ermittelt den Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung ist mit unserem Pflegegradrechner möglich, der Ihnen eine erste Orientierung gibt, auf was Sie zu achten haben. Zur fachkompetenten Vorbereitung des Besuchs des Medizinischen Dienstes bzw. der Medicproof GmbH stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Reha Assist GmbH gern zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeiten der telefonischen Pflegeberatung oder der Pflegeberatung vor Ort.

  • Welche Unterstützung gibt es bei der Pflegeorganisation?

    Viele Menschen möchten Zuhause gepflegt werden. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen und der bzw. dem Betroffenen, ob und wie Sie das realisieren können. Überlegen Sie auch, ob Sie bei der Versorgung Zuhause externe Unterstützung benötigen. Jede Pflegebedürftigkeit ist anders: Während bei der einen Person ein Hausumbau ansteht, sorgen sich andere um Finanzierungslücken. Was Sie organisieren müssen, hängt von individuellen Faktoren ab. Sprechen Sie daher mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater der Sparkasse über die finanzielle Situation, Vollmachten und die Immobilie des zu pflegenden Angehörigen. Informieren Sie sich bei den Expertinnen und Experten der Reha Assist GmbH zum altersgerechten Umbau der Wohnung. Wägen Sie die für Ihre individuelle Situation bestmögliche Pflegeform aus. Nutzen Sie die Pflegeberatung der Reha Assist GmbH, um alle Fragen individuell klären zu können.

  • Welche Pflegemöglichkeiten gibt es?

    Damit Sie die vielfältigen Pflege- und Betreuungsangebote kennen bevor Ihre Belastungsgrenze erreicht ist, stellen Ihnen die Expertinnen und Experten der Reha Assist GmbH alle Pflegeangebote vor und empfehlen die für Ihre Situation am besten geeignete Form - sei es ein Pflegedienst, eine 24h-Pflege, die Pflege in einer Betreuungseinrichtung, eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege. Nutzen Sie die Möglichkeiten der telefonischen Pflegeberatung oder der Pflegeberatung vor Ort.

  • Was beinhaltet die Pflegeberatung?

    Die Pflegeberatung umfasst alle Ihre individuellen Themen rund um Pflege, insbesondere werden Ihre Anliegen im Fall einer konkreten Pflegesituation geklärt und es erfolgt eine psychosoziale Begleitung in der aktuellen Pflegesituation. Dabei wird der Pflegebedarf analysiert, die bestmögliche medizinische Versorgung organisiert und Hilfestellung bei der Beantragung von geeigneten Hilfsmitteln gegeben. Zudem empfehlen und organisieren die Expertinnen und Experten der Reha Assist GmbH Pflegepersonal aus der Region und planen geeignete Maßnahmen für ein barrierefreies Zuhause. Die Beratungen finden wahlweise vor Ort, telefonisch oder per Videoanruf über Microsoft Teams statt.

  • Woran müssen wir als pflegende Angehörige denken?

    Pflegebedürftigkeit verändert das Leben des Betroffenen und das der Angehörigen erheblich. Jede Pflegesituation ist anders, jedoch immer eine körperliche, emotionale und zeitliche Herausforderung. Darauf sollten vor allem private Pflegepersonen vorbereitet sein. Ganz gleich, wie Sie die Pflege organisieren: Der Pflegebedürftige braucht eine Vertrauensperson, die als Schnittstelle zwischen ihm, den Ärztinnen und Ärzten, der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst auftritt. Wenn Sie diese Funktion übernehmen, kommen diese und andere Themen auf Sie zu:- Betreuungsaufgaben aufteilen,- Pflegepersonal organisieren,- Finanzen regeln und überblicken,- Berufs- und Familienleben anpassen,- Vollmachten und Verfügungen anlegen.Mit dem digitalen PflegePartner können Sie schnell, einfach und übersichtlich den Pflegealltag gemeinsam mit anderen Familienangehörigen planen. Der Pflegebudget-Rechner hilft Ihnen dabei, einen ersten Überblick über die finanzielle Situation Ihres zu pflegenden Angehörigen zu erhalten.

  • Was ist das Pflegegeld?

    Wird ein Pflegebedürftiger Zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freundinnen bzw. Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der der bzw. dem Versicherten zugewiesen ist.

  • Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

    Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad, die in häuslicher Pflege durch Angehörige, Freundinnen und Freunde oder andere, nicht-professionelle Pflegepersonen betreut werden. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Angehörige, Freunde oder Bekannte, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.

  • Wer erhält das Pflegegeld?

    Die Leistung der Pflegekasse steht ausschließlich dem oder der Versicherten zu. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder gute Freunde ihre häusliche Grundpflege oder Betreuung sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern. Das volle Pflegegeld erhalten sie, wenn allein ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten sie Zuhause umsorgen. Nur anteiliges Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte, wenn neben den Angehörigen auch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes Teile der Grundpflege übernehmen müssen oder sollen. Schließlich kommt es ja vor, dass Angehörige oder Freunde nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder keine Zeit dafür haben.

  • Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus ist?

    Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger vollstationär in einem Krankenhaus behandelt wird oder sich in einer vollstationären Rehabilitation befindet, bezahlt die Pflegekasse das Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung für vier Wochen zu 100 % weiter.

  • Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld?

    Der Anspruch auf Pflegegeld lässt sich erst einlösen, wenn Versicherte nachweislich als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gelten. Dazu müssen Versicherte zunächst bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.

    Aufgrund des Antrages kommt es zu einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Zudem müssen Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfen anderer angewiesen sein, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden und Anspruch auf Pflegegeld zu haben.

  • Das Pflegegeld wird an pflegende Angehörige gezahlt. Worauf muss ich achten?

    Auch wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, wird das Pflegegeld nicht automatisch an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Die Leistung der Pflegekasse steht ausschließlich dem oder der Versicherten zu. Über die Verwendung ihres Pflegegeldes dürfen Pflegebedürftige als Empfänger frei entscheiden und es nach ihren Vorstellungen für den Aufwand oder das Engagement von pflegenden Angehörigen oder Freunden bei ihrer häuslichen Pflege und Betreuung ausgeben. Anders verhält es sich mit dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld.

  • Wann besteht kein Anspruch auf Pflegegeld?

    Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger aber zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Vorab kann der kostenlose Pflegegrad-Rechner  der UKV eine sinnvolle Orientierung zu sein, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind.

  • Was bedeutet Pflegeunterstützungsgeld?

    Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. So wie Eltern Krankengeld bekommen, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern, erhalten nahe Angehörige diese Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich Pflegeunterstützungsgeld erhalte?

    1. Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
    Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
    Der betroffene Angehörige wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft bzw. der Eintritt einer baldigen Pflegebedürftigkeit ist mit Blick auf die Tatsachenlage sehr wahrscheinlich. Der Antragsteller auf Pflegeunterstützungsgeld ist naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person nach § 7 des Pflegezeitgesetzes. Der berufstätige Angehörige beansprucht eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes.
    Er erhält keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während dieser Auszeit.
    Der berufstätige Angehörige hat nach Absehbarkeit der Pflegesituation unverzüglich einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse bzw. dem Pflegeversicherungsunternehmen (angeschlossen an die Krankenkasse) seines Angehörigen gestellt.

  • Was kostet die Pflegeberatung?

    Die Pflegeberatung vor Ort erhalten Sie zu einem Sparkassen-Vorzugspreis von 249 Euro (Normalpreis 299 Euro), die telefonische Pflegeberatung wird mit einem Sparkassen-Vorzugspreis von 59 Euro (Normalpreis 79 Euro) abgerechnet.

  • Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

    Als Faustregel können folgende Bestimmungen festgehalten werden:

    90 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten (ohne Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

    100 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten (mit Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Die 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts werden unabhängig von der Höhe der Einmalzahlung gezahlt.

  • Was sind Pflegesachleistungen?

    Pflegesachleistungen sind nach § 36 SGB XI alle pflegerischen Hilfen, die zu Hause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden sowie Tagespflege und Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrads. Beispiele für Pflegesachleistungen:

    - Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
    - Hilfe beim Duschen oder Baden
    - Hilfe beim Umsetzen
    - Hilfe beim Ankleiden
    - Hilfe bei Ausscheidungen
    - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    - Einkäufe
    - Zubereiten von Mahlzeiten
    - Reinigen der Wohnung

  • Was bedeutet Kurzzeitpflege?

    Manchmal kann die Pflege für eine gewisse Zeit nicht Zuhause durchgeführt werden, z. B. weil die Wohnung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt umgebaut werden muss oder mit Hilfsmitteln ausgestattet wird. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen. Unter der Kurzzeitpflege versteht man einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Pro Kalenderjahr können Sie bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege beantragen.

  • Wie hoch sind die Leistungen der Kurzzeitpflege?

    Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen weitergewährt, und zwar zur Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes. Hiervon kann ein Teil der anfallenden Selbstkosten bestritten werden. Die Eigenanteile können außerdem erstattet oder bezuschusst werden.

  • Wann erhalte ich Leistungen zur Verhinderungspflege?

    Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, weil sie eine Auszeit braucht, verreist oder krank ist, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ambulant versorgt werden, Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Ab dem Pflegegrad 2 steht ein jährliches Budget zur Verfügung, mit dem Sie unkompliziert Ersatzpflegekräfte (auch Nachbarn oder Freunde) finanzieren können.

  • Wie hoch sind die Leistungen aus der Verhinderungspflege?

    Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihnen die Pflegekasse maximal 1.612 Euro. Erfolgt die Pflege in einer stationären Einrichtung, übernimmt die Krankenkasse die pflegebedingten Kosten bis zu dieser Höhe. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc.

  • Was sind Leistungen häuslicher Krankenpflege?

    Eine andere Form der finanziellen Unterstützung sind Leistungen für die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege für vorübergehend oder dauerhaft Kranke und Pflegebedürftige, die allerdings vollständig von deren Krankenkasse bezahlt wird. Denn die häusliche Krankenpflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung. Zu den konkreten Gründen, die über eine häusliche Krankenpflege abgedeckt sind, zählen: Behandlungspflege, Grundpflege, Sicherungspflege, Unterstützungspflege, Krankenhausvermeidungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

  • Was ist eine Behandlungspflege?

    Hierzu zählen Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern sollen und die an Pflege(fach)kräfte delegiert werden können. Das Spektrum reicht von der Medikamentengabe über die Kompressionstherapie und Wundversorgung bis hin zum Wechseln von Kathetern und Magensonden.

  • Was ist eine Grundpflege?

    Hierzu gehört Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr (Ernährung), bei der Körperpflege sowie bei der Ausscheidung. Die Grundpflege umfasst Leistungen, die dem Patienten die Aufrechterhaltung seiner Grundbedürfnisse ermöglichen (z. B. essen, trinken, sich waschen, an- und ausziehen oder zur Toilette gehen). Auch soll Grundpflege die krankheitsbedingten Einschränkungen mindern oder ausgleichen. Grundpflege erfolgt nur, wenn der Patient selbst oder jemand im Haushalt dazu nicht in der Lage ist, zum Beispiel weil die Kraft oder fachliche Kenntnisse fehlen.

  • Was ist Sicherungspflege?

     Unter Sicherungspflege versteht man Sicherung der ambulanten medizinischen Behandlung der Patienten.

  • Kann man häusliche Krankenpflege auch erhalten, wenn man keinen Pflegegrad hat?

    Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden unabhängig vom Vorliegen eines Pflegegrads von der Krankenkasse gezahlt.

  • Wozu braucht man eine Pflegezusatzversicherung? Bin ich nicht über die Pflegepflichtversicherung abgesichert?

    Werden Sie zum Pflegefall, bekommen Sie nur etwa die Hälfte der Kosten erstattet. Und je höher der Pflegegrad bzw. der Pflegeaufwand, desto größer die Versorgungslücke. Den Rest müssen Sie aus Ihrem Vermögen aufbringen. Erspartes, Vermögenswerte und Immobilien müssen mit einer Pflegezusatzversicherung bzw. Pflegevorsorge nicht für die Pflege aufgewendet bzw. verkauft werden. Und die Angehörigen? Seit Januar 2020 sind erwachsene Kinder ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro gegebenenfalls verpflichtet, für pflegebedürftige Eltern den Unterhalt zu zahlen (Elternunterhalt).

  • Was kostet eine private Pflegeversicherung?

    Der monatliche Beitrag wird auf Basis verschiedener Faktoren berechnet. Dazu zählen das Alter bei Versicherungsbeginn und der gewählte Leistungsumfang. So können Sie den monatlichen Beitrag zum Beispiel durch die Höhe Ihres gewünschten Tagegeldes direkt beeinflussen.

  • Muss ich auch im Pflegefall weiter Beiträge bezahlen?

    Grundsätzlich ist der Beitrag über die gesamte Laufzeit zu leisten. Sie sollten also auch als Rentner und im Fall einer Pflegebedürftigkeit in der Lage sein, die monatlichen Beiträge weiter zu bezahlen. Ab Pflegegrad 3 besteht in den Pflegevorsorge-Produkten Beitragsfreiheit, das heißt, Sie müssen ab diesem Pflegegrad keine Beiträge mehr einzahlen.

  • Bin ich auch im Ausland abgesichert?

    Ja, wenn Sie im Alter Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind Sie in der Regel weiter durch Ihre Pflegezusatzversicherung geschützt. Und anders als bei vielen anderen Versicherern gelten die Tarife der Pflegevorsorge-Produkte nicht nur im europäischen Ausland, sondern weltweit.

  • Wann sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

    Ein langes Leben ist etwas, was sich viele wünschen. Gleichzeitig nimmt mit einer hohen Lebenserwartung das Risiko zu, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Solange wir aktiv und gesund sind, denken wir nicht gerne daran. Aber was ist, wenn man selbst oder ein nahestehender Mensch plötzlich Hilfe braucht? Dann ist schnell klar: Das Thema Pflege betrifft uns alle und es ist wichtig, sich möglichst früh um eine optimale Absicherung zu kümmern. Ein Pflegefall zu werden ist keine Frage des Alters. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie auch schon in jungen Jahren pflegebedürftig werden. Ein Fünftel der Pflegebedürftigen ist heute jünger als 60 Jahre. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Eine private Pflegeversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie bestehendes Vermögen sichern oder Ihre Familie vor monetären Belastungen schützen möchten. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst nur eine Grundsicherung. Im Pflegefall reicht diese oft nicht aus. Durch eine Pflegetagegeldversicherung sichern Sie sich ab, damit Sie auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit die zu erwartenden Kosten stemmen können. Für viele ist die Zeit nach der Familiengründung oder dem Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ein guter Zeitpunkt, sich mit der privaten Pflegevorsorge zu befassen.

    Für junge Menschen sind die monatlichen Beiträge für die private Pflegeversicherung zudem geringer. Wir empfehlen deshalb, frühzeitig an die eigene Absicherung zu denken. Damit schenken Sie nicht nur sich selbst ein Stück Sicherheit, sondern auch Ihrer Familie.

    Informieren Sie sich direkt über Pflegeversicherungsprodukte in unserem Modul Pflegevorsorge oder bei Ihrer Sparkassenberaterin oder Ihrem Sparkassenberater.

  • Wozu benötige ich den Pflegebudget-Rechner?

    Mit dem Pflegebudget-Rechner können Sie ermitteln, wie viel Geld für die Pflege zur Verfügung steht. Über eine bequeme Erfassung der Einnahmen und Ausgaben verschaffen Sie sich einen Überblick über die finanzielle Situation. Besonderheiten im Pflegefall sind berücksichtigt. 

  • Was kostet der Pflegebudget-Rechner?

    Den Pflegebudget-Rechner können Sie kostenfrei nutzen.

  • Wozu dient der Pflegegrad-Rechner?

    Die Berechnung des Pflegegrads ist ohne Hilfsmittel nicht einfach. Deswegen hilft Ihnen unser Pflegegrad-Rechner herauszufinden, ob im Fall Ihres zu pflegenden Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad voraussichtlich zutrifft.

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