Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier in der S-Vorteilswelt tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Sie können aus über 1.000 Onlineshops unterschiedlicher Branchen Ihren Wunsch-Shop auswählen und werden automatisch weitergeleitet. Dabei wird Ihr Einkauf von dem jeweiligen Partnershop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen S-Cashback-Partner in Verbindung.
Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier in der S-Vorteilswelt anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Onlineshop auf und werden automatisch auf die Webseite des Partnershops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Cashback-Vorteilen profitieren.
Wenn Sie hier in der S-Vorteilswelt bei einem Partnershop online einkaufen, gelten dieselben Bedingungen wie bei einem Einkauf direkt über den Onlineshop. Sie genießen die gleichen Garantien sowie den Kunden- und Lieferservice, den Sie sonst auch von dem jeweiligen Shop erhalten würden. Mit S-Cashback Online profitieren Sie jedoch zusätzlich von Cashback-Vorteilen und können somit günstiger einkaufen. Falls Sie bereits Kundin oder Kunde eines Partnershops sind, können Sie Ihre bestehenden Kundendaten weiterhin nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie lediglich Gutscheine verwenden, die auf S-Cashback angeboten werden. Alle anderen Fremdgutscheine, die Sie zusätzlich zu Ihrem Cashback-Shopping einsetzen, führen automatisch dazu, dass das Cashback abgelehnt wird.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.
Unser S-Cashback-Programm ist auf schlanken, sicheren Prozessen aufgebaut, doch technische Probleme können auch hier passieren. Bitte prüfen Sie Ihr Cashback-Guthaben erneut nach 48 Stunden. Sollte Ihre Transaktion dennoch nicht korrekt dargestellt sein, nehmen Sie bitte im Servicebereich über das Formular „S-Cashback Online“ mit uns Kontakt auf. Wir kümmern uns umgehend.
Es gibt Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
- Ihr Browser muss Cookies akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein.
- Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrer S-Vorteilswelt an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
- Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
- Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch.Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.
Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.
Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also unter Umständen auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten. Das Cashback wird Ihnen in Ihrem Vorteilskonto angezeigt.
Als Grundlage für die Berechnung dient stets der Bruttowarenwert inkl. Mwst, jedoch ohne Versandkosten. Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Shopdetailanzeige.
Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partnershop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. Das Vorteilskonto-Guthaben können Sie sich auf Ihr Girokonto auszahlen lassen.
Cashback-Gutschriften werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:
- Sie haben eine Bestellung zurückgeschickt oder storniert.
- Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
- Der bestellte Artikel wurde nicht oder nicht vollständig von Ihnen bezahlt bzw. Zahlungseinzüge konnten nicht vollzogen werden.
- Der Cashback-Umsatz wurde vom Online-Shop storniert. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Artikel nicht verfügbar ist oder falsch ausgezeichnet wurde.
- Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeitenden der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
- Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.
Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partnershop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Cashback-Vorteile sind in der Regel nicht mit Gutscheinen kombinierbar. Der Einsatz eines Gutscheins kann dazu führen, dass auf den jeweiligen Einkauf kein Cashback gewährt wird. Bitte beachten Sie dazu die Bedingungen des jeweiligen Händlers.
Das Cashback in Ihrem Vorteilkonto muss den Status „bestätigt" haben, damit es Ihnen mit dem nächsten Auszahlungsauftrag auf Ihr Girokonto überwiesen werden kann.
Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Onlineshops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).
Eine Nutzung der S-Cashback-App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback-App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.
Ja. Alle Funktionen der S-Cashback-App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback-App bzw. werden Ihnen im App Store (Apple Store oder Google Play Store) angezeigt.
Diese finden Sie unter „Coupons“ in der S-Cashback-App. Einfach den eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ ändern. Dieser steht für dann für Ihren Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird oft nur in bestimmten Aktionszeiträumen gewährt.
Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback-Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback-Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!
Das gesamte Cashback-Angebot unserer mehr als 10.000 Partner können Sie in Ihrer S-Vorteilswelt entdecken. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Beide Ehepartner sammeln einzeln Cashback in ihrem jeweiligen Vorteilskonto. Jeder der Ehepartner sieht sein persönliches Guthaben in seinem Vorteilskonto. Ausgezahlt werden kann das persönliche Guthaben auf das Gemeinschaftskonto der Ehepartner.
Alle Kundinnen und Kunden der Sparkasse können teilnehmen, sofern Sie mindestens 16 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem müssen Sie über ein für S-Cashback berechtigtes Kontomodell verfügen.
Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.
Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.
Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Haben Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, reicht es aus, Ihre registrierten Geräte zu löschen. Solange Sie keine Geräte registriert haben, wird auch keine Prämie fällig. Eine separate Kündigung von Ihnen ist daher nicht notwendig.
Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden), ebenso wenn das Endgerät durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug): Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet, Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten, Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten, Sperrung von Konten und Karten, Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern), Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing sowie Telefonische Erstberatung.
Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch: max. 1.000 Euro je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 Euro. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 Euro je Versicherungsfall. Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters. Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 Euro pro Kalenderjahr. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche. Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. Euro zzgl. MwSt. pro Rechtsschutzfall
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:
- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren
- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn Verkäufer:in bzw. Käufer:in einen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz haben
- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort
- Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.
- Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
- Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
- Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.
Sie können mit dem Haustierschutz ausschließlich Hunde oder Katzen, unabhängig von der Rasse, versichern.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben ab Abschluss des Vertrages Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Haustierschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Der Versicherungsschutz besteht deutschlandweit.
Um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze in der S-Vorteilswelt unter dem Menüpunkt „Haustierschutz“ einmalig registrieren. Hierfür sind lediglich Art des Tieres (Hund oder Katze), Rasse und Name des Tiers erforderlich.
Sie können einen Versicherungsvertrag pro Haustier abschließen, die Anzahl der Haustierschutz-Verträge ist dabei nicht limitiert.
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel, wenn Sie arglistig hinsichtlich Umständentäuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Haustierschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Haustiersschutzes (Auszug): Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Krankheit oder Tod eines Ihrer Hunde oder Katzen: 24/7-Notfallhotline, digitale Tierarztsprechstunde, Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Tieres im Notfall, Übernahme von Kremierungskosten, psychologische Beratung nach Tod des Tieres (Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die telefonische Meldung des Versicherungsfalls über unsere 24-Stunden-Hotline), Übernahme der Fahrtkosten der Tierärztin/des Tierarztes bei Hausbesuchen, Übernahme der Fahrtkosten für den Transport des Haustieres zur Tierärztin/zum Tierarzt sowie Übernahme der Kosten für die Bergung des Tieres.
Die Versicherungssumme beträgt maximal 500 Euro pro Jahr.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0345 570295-4694 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.
Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.
Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.
Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, Pedelec und E-Bike, das im Eigentum der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Sie sind abgesichert nach Beschädigungen Ihres Fahrrads durch Sie selbst oder Dritte, nach Diebstahl Ihres Fahrrads, nach einem Unfall (Sturz), nach Reifenpanne oder mechanischen Mängeln mit Ihrem Fahrrad.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Bike-Mobilitätsschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bike-Mobilitätsschutz (Auszug):
-24h-Notfall-Service
-Schnelle Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit inkl. Werkstattvermittlung
-Mobile Pannenhilfe am Wohnort und im Urlaub
-Mobilitätsgarantie
-Abschleppdienst für das Fahrrad inkl. Fahrservice zum Wohn- oder Zielort
-Organisation und Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes bei Verlust des Fahrradschlüssels
-Nach Panne oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für Übernachtungen im nächstliegendem Hotel
-Bergung des Fahrrads inkl. Gepäck infolge eines Unfalls
-Fahrrad-Rücktransport, Kostenübernahme für den Rücktransport zum Wohnort
-Verschrottung
-Organisation und Kostenübernahme für Verschrottung im europäischen Ausland
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0211 5065 45455 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.
Haben Sie den Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Bike-Mobilitätsschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.
Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.
Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.
Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.
Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.